
Berlin – Es ist das Mammut-Projekt der Merz-Regierung: die Reform des deutschen Sozial- und Wohlfahrtsstaates! Von Wohn- und Kindergeld über Stütze und Familienzuschüsse bis zum Formular-Dschungel – alles soll auf den Prüfstand und vereinfacht werden.
Seit Jahrzehnten von Regierungen immer wieder versprochen – jetzt soll es ganz schnell gehen: Schon ab Anfang 2026 sollen die zuständigen Ministerien mit echten Reformen beginnen.
Heute wurde die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) von Arbeitsministerin Bärbel Bas (57, SPD) eingesetzt.
BILD kennt den genauen Fahrplan für das Mega-Projekt (Hier können Sie den ganzen Fahrplan lesen). Und so sollen die Reformen gelingen:
▶︎ Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung & Co. sollen zusammengeführt werden. Heute müssen Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung oft separat beantragt werden – bei unterschiedlichen Ämtern, mit unterschiedlichen Formularen und Berechnungen. Das Konzept sieht vor, diese Leistungen besser aufeinander abzustimmen und – womöglich – zusammenzulegen.
▶︎ Statt Papierbergen und vielen langen Wegen zum Amt soll es eine zentrale Online-Plattform geben, über die Bürger ihre Ansprüche schnell und einfach – und vor allem zentral – beantragen können. Grundprinzip: Seine Daten soll jeder nur einmal eintippen müssen.
▶︎ Arbeit soll sich wieder lohnen. Heute werden zusätzliche Verdienste von Sozialhilfe-Empfängern oft direkt wieder angerechnet. Die Motivation, mehr zu arbeiten, sinkt erheblich. Das soll sich ändern. Geplant sind bessere Hinzuverdienstregeln und niedrigere Transferentzugsraten. Grundprinzip: weg vom Bürgergeld!
▶︎ Weniger Paragrafen, mehr Übersicht: Heute definieren zum Beispiel verschiedene Sozialgesetze Einkommen unterschiedlich, und für jede Leistung gelten eigene komplizierte Berechnungen. Künftig sollen feste Pauschalen und ein einheitlicher Einkommensbegriff eingeführt werden. Das vereinfacht das Beantragen, Bescheide werden verständlicher und Verfahren deutlich schneller. Grundprinzip: Nicht jeder Einzelfall soll zählen, sondern der Regelfall.
Generell soll gelten: Bürger sollen ohne Beratungsstellen und Anwälte verstehen können, welche Unterstützung ihnen zusteht.
▶︎ Erster Schritt war heute: Bas hat die Kommission aus Bund (zehn Ministerien), Ländern (Bayern koordiniert die Sozialminister der Länder) und Kommunen (die drei Spitzenverbände von Städten und Kreisen). Und los geht’s: sofort!
▶︎ Abschlussbericht: Schon Ende 2025 sollen „konkrete Maßnahmenvorschläge“ von der Kommission vorgelegt und beschlossen werden!
▶︎ Umsetzung: schon ab Anfang 2026! Dann sollen die zuständigen Ministerien die Maßnahmen Schritt für Schritt umsetzen.
Alles, was länger braucht (z. B. Grundgesetzänderungen), soll parallel zur Umsetzung der ersten Punkte erfolgen.
Das steht im Koalitionsvertrag
„Die Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen in unserem Sozialstaat erfordert jedoch eine grundsätzliche Betrachtung und Reform. Wir setzen eine Kommission zur Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und Kommunen mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen ein, die innerhalb des vierten Quartals 2025 ein Ergebnis präsentiert. Die Kommission soll Empfehlungen entwickeln, wie unter anderem eine massive Rechtsvereinfachung, ein rascherer Vollzug, erhöhte Transparenz, die Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs und die Zusammenlegung von Sozialleistungen erreicht werden können. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Pauschalierung von Leistungen. Ziel sind bürgerfreundlichere Leistungen aus einer Hand. Das soziale Schutzniveau wollen wir bewahren. Die Kommission soll auf diesem Wege die Wirksamkeit und Effizienz sozialstaatlicher Leistungen prüfen.“